Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab 2023 voll absetzen können. Das geht aus dem Entwurf für das Jahressteuergesetz hervor. Nach Berechnungen des Finanzministeriums werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger dadurch 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro entlastet. Im Jahr 2024 geht es demnach noch um 1,76 Milliarden Euro.
Die Aufwendungen für die Altersvorsorge können voll als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Das passiert zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. „Wir ziehen diesen Schritt bewusst vor – denn gerade in Zeiten hoher Inflation sind Entlastungen besonders wichtig“, sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP). Zugleich schaffe die neue Regelung mehr Klarheit im Steuersystem.
Künftig werden Renten erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Vorher können die Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Die Umstellung umfasst Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen, sogenannten Rürup-Renten.
dpa