Der Verteidiger des 14-Jährigen, der vor einer Woche wegen Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt wurde, will die Entscheidung des Heidelberger Landgerichts nicht hinnehmen. Seine Revision zum Bundesgerichtshof sei eingegangen, teilte das Landgericht mit. Der Teenager hatte im Februar einen 13-Jährigen, den er womöglich für einen Nebenbuhler hielt, mit mehreren Messerstichen getötet. Am Tatort ins Sinsheim befand sich auch ein damals zwölfjähriges Mädchen (Az.: 3 KLs Js / jug).
Die Verteidigung hatte eine Verurteilung zu siebeneinhalb Jahren wegen Totschlags gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft beantragt und damit den Strafrahmen für Mord im Jugendrecht voll ausgeschöpft.
lsw